Grundlage der Zusammenarbeit Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die Werbeagentur FORMGEFLECHT GmbH wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit der Agentur alle für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrages benötigen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen. Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der FORMGEFLECHT GmbH (nachstehend „FORMGEFLECHT“ genannt) mit ihren Kunden (nachstehend „Auftraggeber“ genannt). Gegenstand der AGB sind Werk- und Dienstleistungsverträge einer Werbeagentur, die diese auf den Gebieten der Strategie- und Markenberatung, Corporate Design, Werbeplanung, Werbegestaltung, Multimediaproduktion, Onlinemarketing, Dialogmarketing, Schulungen und Werbevermittlung mit ihren Kunden schließt (Projekt). Entgegenstehenden AGB des Auftraggebers wird bereits jetzt widersprochen, so dass diese nicht Vertragsinhalt werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von FORMGEFLECHT nur nach gesonderter Vereinbarung akzeptiert.

1.2 Der Vertragsschluss mit FORMGEFLECHT erfolgt durch die schriftliche Annahmeerklärung des von FORMGEFLECHT detailliert unterbreiteten Angebots (Kostenvoranschlag) mit Leistungsbeschreibung, Optionsmöglichkeiten, Kalkulation und gegebenenfalls Zeitplanung. Die Annahme (Auftragserteilung) kann vom Auftraggeber innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Angebots erklärt werden. Danach ist FORMGEFLECHT nicht mehr an das Angebot gebunden.

1.3 Nach Auftragserteilung hat der Auftraggeber ein Briefing anzufertigen in welchem er FORMGEFLECHT seine Wünsche und Optionsausübungen im Rahmen des Kostenvoranschlags mitteilt. Wird FORMGEFLECHT das Briefing mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so stellt FORMGEFLECHT dem Auftraggeber per E-Mail ein Re-Briefing zur Verfügung, welches sodann verbindlicher Vertragsbestandteil wird, wenn der Auftraggeber diesem zustimmt. Das Re-Briefing kann auch durch einen geänderten Kostenvoranschlag ersetzt werden, dem der Auftraggeber zustimmen muss.

1.4 Im Rahmen einer Treuebindung verpflichtet sich FORMGEFLECHT gegenüber dem Auftraggeber zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Auftraggebers ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen der Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch FORMGEFLECHT z. B. im Rahmen der Werbemittelproduktion, im Bereich der Multimediaproduktion oder im Onlinemarketing. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des jeweiligen Projekts.

2. Leistungsumfang des Vertrags, Leistungsänderungen, Ethischer Vorbehalt

2.1 Ein Vertrag kommt erst durch Auftrag des Kunden mittelst Übersendung des unterschriebenen Angebots bzw. Auftragsbestätigung und dessen Annahme durch FORMGEFLECHT zustande.

2.2 Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang eines jeweiligen Projekts richtet sich gem. Ziffer 1.2 dieser AGB nach dem jeweiligen Auftrag unter Berücksichtigung des Briefings gem. Ziff. 1.3. Agenturfremde Leistungen von Drittfirmen wie Produktionsplanung und -überwachung, Druckkosten, Kuriere, Versand sowie Multimediaproduktion und Programmierarbeiten, Shootings, Bildrechte und Lektorat sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und werden in der Regel unter Bezugnahme auf die Originalbelege an den Auftraggeber weiterberechnet. FORMGEFLECHT schuldet die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von z.B. Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc..

2.3 FORMGEFLECHT wird den Auftraggeber im Falle der Beauftragung von Internetdienstleistungen und Webdesign sowohl über die gestalterischen Möglichkeiten als auch über die möglichen Funktionalitäten einer Website umfassend beraten. Bei der Beratung wird FORMGEFLECHT berücksichtigen, welche Zielgruppen durch die Website angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Auftraggeber mit der Website insgesamt verfolgt. Über Vor- und Nachteile einzelner gestalterischer und funktionaler Merkmale wird FORMGEFLECHT den Auftraggeber ebenso unterrichten wie über allgemeine Erkenntnisse, die FORMGEFLECHT von den Gewohnheiten und Bedürfnissen von Internetnutzern – z.B. im Hinblick auf Ladezeiten sowie auf die Gewichtung von Texten und grafischen Elementen – hat. Branchenspezifische Kenntnisse sind von FORMGEFLECHT allerdings nicht zu erwarten. FORMGEFLECHT ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Website zählen.

2.4 Dem Auftraggeber werden im Rahmen des Kostenmanagements vor Beginn jeder Kosten verursachenden Fremdleistung (zum Beispiel Foto-Shooting, Druckaufträge, Programmierarbeiten etc.), die nicht durch die vereinbarte Vergütung abgedeckt sind oder durch Dritte erbracht werden jeweils vor Auslösen dieser Kosten entsprechende Kostenvoranschläge der Drittanbieter in Textform (§ 126 b BGB) unterbreitet. Die Fremdkosten sind FORMGEFLECHT verbindlich zu genehmigen. Mit der Umsetzung Kosten verursachender Fremdleistungen wird FORMGEFLECHT erst beginnen, wenn seitens des Auftraggebers eine Freigabe dafür vorliegt. Verzögerungen, die durch eine verspätete Kostenfreigabe verursacht werden, hat FORMGEFLECHT nicht zu vertreten.

2.5 Der Auftraggeber kann, während eines Projekts Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs mit FORMGEFLECHT vereinbaren. Voraussetzung ist, dass dadurch der Erfolg oder die mit dem Projekt beabsichtigten Ergebnisse nicht gefährdet und die Kapazitäten von FORMGEFLECHT nicht überlastet werden. Ohne eine entsprechende Vereinbarung bleibt es bei den ursprünglich vereinbarten Fristen, Vergütungssätzen und Leistungsinhalten. Der Auftraggeber hat jedoch auch das Recht, den infolge von Änderungen anfallenden Mehraufwand durch den Verzicht auf andere Leistungsteile zu kompensieren, sofern FORMGEFLECHT dies zuzumuten ist. Wenn sich der Zusatzauftrag auf die zeitliche Abwicklung der übrigen Leistungen auswirkt, muss dies im betreffenden Zusatzauftrag ebenfalls geregelt werden.

2.6 Die für ein Projekt jeweils maßgeblichen Termine und Meilensteine sind in dem Auftrag bzw. einer entsprechenden Anlage festgelegt und zwischen den Parteien verbindliche Vertragsgrundlage. Ist im Rahmen des Projektfortschrittes festzustellen, dass die Einhaltung von Terminen gefährdet ist, wird FORMGEFLECHT den Auftraggeber hierüber unverzüglich schriftlich informieren.

2.7 Für den Fall, dass der Auftraggeber während eines Projekts die Bearbeitung oder Veröffentlichungen von Material wünscht, welches bei Vertragsschluss noch nicht bekannt war und welches nach Auffassung von FORMGEFLECHT ethisch nicht vertretbar ist oder dem Ansehen von FORMGEFLECHT schaden könnte (z. B. pornographische Darstellungen, nationalsozialistisches Gedankengut), ist FORMGEFLECHT berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und sämtliche bis dahin angefallenen Kosten abzurechnen.

3. Leistungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber wird FORMGEFLECHT nach besten Kräften bei der Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen unterstützen und insbesondere Konzeptentwürfe, Vorschläge, Design- oder Druckvorlagen, Logoentwürfe, Screen-Design und Programmiervorschläge zeitnah überprüfen und freigeben. Derartige Freigaben sind sodann verbindliche Ausgangsbasis für die weitere Leistungserbringung durch FORMGEFLECHT. Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Auftraggeber sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen für den Auftraggeber zu treffen.

3.2 Sollte es in diesem Arbeitsprozess aus Gründen, die durch den Auftraggeber zu vertreten sind zu Verzögerungen kommen, die zu einer Verschiebung der Zeitplanung führt, bleibt FORMGEFLECHT vorbehalten, bestimmte angebotene Leistungen neu zu kalkulieren und entsprechend Ziffer 4.3. der AGB eine Erhöhung der Vergütung zu verlangen.

3.3 Der Auftraggeber stellt FORMGEFLECHT alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von FORMGEFLECHT sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt. Sofern eine Rückgabe der Daten gewünscht ist, hat der Auftraggeber dies bei der Übergabe schriftlich mitzuteilen. Ansonsten werden die Daten nach Zahlung der vereinbarten Vergütung archiviert oder vernichtet. Der Auftraggeber wird FORMGEFLECHT auf Wunsch sämtliche Texte und Materialien, die zur Produktion benötigt werden, in digitaler Form zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung, Herstellung und Pflege einer vertragsgegenständlichen Website verpflichtet. Er ist insbesondere auch zur Bereitstellung der für die Entwicklung, Herstellung und Pflege der Website erforderlichen Informationen verpflichtet.

3.4 Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit FORMGEFLECHT erteilen.

4. Vergütung

4.1 Es gilt die im Vertrag oder Angebot (Kostenvoranschlag) vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort nach Rechnungserhalt fällig und innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu erbringen. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, kann FORMGEFLECHT neben den gesetzlichen Verzugszinsen eine Mahngebühr von 10 € pro Mahnstufe einer Rechnung stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.2 FORMGEFLECHT ist berechtigt, Teilabrechnungen des kalkulierten Honorars und der Fremdkosten wie folgt zu stellen: 1/3 nach Auftragserteilung, 1/3 nach Konzept-/ Layout-Präsentation oder nach Erbringung von 50 % der vereinbarten Leistungen, 1/3 nach Abschluss des Projekts. Teilleistungen müssen insoweit nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von FORMGEFLECHT verfügbar sein.

4.3 Verzögert sich die Durchführung des Projekts aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann FORMGEFLECHT eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen und den vereinbarten Zeitplan angemessen verschieben. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann FORMGEFLECHT auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

4.4 Bei einseitigen Änderungswünschen oder Abbruch von Aufträgen und sonstigen Leistungen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserbringung ändern, werden FORMGEFLECHT vom Auftraggeber alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und FORMGEFLECHT von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt, sofern Auftraggeber diese zu vertreten hat.

4.5 Bei Auftragsabbruch, -kündigung oder -verzögerung durch den Auftraggeber während eines Projekts aus Gründen, die Auftraggeber zu vertreten hat, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Vergütung der bis dato durch FORMGEFLECHT erbrachten Leistungen, mindestens jedoch zur Zahlung von 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Fertigstellung der Werke und Arbeiten nach Auftragsabbruch, -kündigung oder –verzögerung seitens des Auftraggebers entfällt.

4.6 Bei Änderungen (Change Request) oder Erweiterungen des Vertragsumfangs gem. Ziffer 2.3 dieser AGB werden die Vertragspartner gegebenenfalls eine angemessene Anpassung des geschlossenen Vertrages vornehmen, die sich bezüglich der kalkulatorischen Grundlage an der bereits vereinbarten Vergütungsregelung, hilfsweise an den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Honoraren des AGD-Tarifvertrags für Design-Leistungen orientiert. Voraussetzung für die Vergütung von Änderungen oder Zusatzleistungen ist in jedem Fall, dass der Auftraggeber einen schriftlichen Zusatzauftrag erteilt hat mit dem eine Einigung über die zusätzliche Vergütung erfolgt ist.

4.7 Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

4.8 Bei nicht oder nicht rechtzeitiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung behält sich FORMGEFLECHT ein Zurückbehaltungsrecht dahingehend vor, Produktionsaufträge zu stoppen oder auszusetzen oder Daten (die aufgrund gesonderter Vereinbarungen vor Bezahlung der Vergütung ausgehändigt wurden) und bereits produzierte Werke vom Auftraggeber in vollem Umfang und einwandfreiem Zustand zurückzufordern. Dadurch entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.

5. Lieferbedingungen

5.1 Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, trägt FORMGEFLECHT bei Lieferverpflichtungen unabhängig von der Versandart in jedem Fall das Versandrisiko. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, gehen alle Risiken und Gefahren der Versendung auf diesen über, sobald die Ware von FORMGEFLECHT an das beauftragte Transportunternehmen übergeben worden ist.

6. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig unter Einschluss aller Mitarbeiter und sonstiger am Projekt beteiligter Dritter, die Zugang zu Informationen der anderen Vertragspartei und/oder der vertraglichen Leistungen haben, zu absoluter Vertraulichkeit hinsichtlich solcher Informationen gegenüber nicht beteiligten Dritten und vorbehaltlosem Schutz dieser Vertraulichkeit. Sollten Daten und Informationen aufgrund ihrer Art der strengen Geheimhaltung unterliegen, sind sie vom Auftraggeber als solche zu kennzeichnen. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind. Die Beweislast für eine solche Ausnahme trägt die Partei, die sich auf den Ausnahmetatbestand beruft.

7. Urheberrechte, Nutzungsrechte und Eigennutzung

7.1 Die im Rahmen eines Projekts von FORMGEFLECHT oder Ihren Fremddienstleistern erarbeiteten Werke sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht ist.

7.2 FORMGEFLECHT räumt dem Auftraggeber für die vertraglich vereinbarten Zwecke und im vertraglich vereinbarten Umfang das einfache Nutzungsrecht an den von FORMGEFLECHT gelieferten Werken für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Nutzungsarten ein. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sämtliche Nutzungsrechtsübertragungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Entrichtung der vertraglich vereinbarten Vergütung an FORMGEFLECHT.

7.3 Bei Internetdienstleistungen (Webseiten und Applikationen) und Multimediaproduktionen ist eine Herausgabe von Quellcodes sowie von offenen Dateien nicht Bestandteil des einfachen Nutzungsrechts. Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Daten in Form der vereinbarten Leistung gegenüber dem Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien. Sollte der Auftraggeber die Herausgabe von offenen Dateien wünschen, bedarf dies einer Vereinbarung und einer gesonderten Vergütungsregelung. Veränderungen an offenen oder editierbaren Daten durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten bedürfen einer schriftlichen Zustimmung von FORMGEFLECHT.

7.4 Soweit Werke von Dritten (insbesondere Fotografen, Illustratoren, Fotomodellen, Webdesignern und sonstigen Kreativen) geschaffen werden, wird FORMGEFLECHT dafür Sorge tragen, dass die vereinbarten Nutzungs- und Verwertungsrechte des Dritten eingeholt und auf Auftraggeber übertragen werden.

7.5 Vorschläge und sonstige Mitarbeit oder Mitwirkung des Auftraggebers und/oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung und begründen kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Werken und Arbeiten. Nutzungsrechte für von Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei FORMGEFLECHT. Nutzt der Auftraggeber solche Werbeideen und/oder Entwürfe von FORMGEFLECHT oder von ihr beauftragten Dritten, die eine Werkqualität erreichen außerhalb oder nach Beendigung des Vertrages, so ist eine gesonderte Vergütungsabrede zu treffen.

7.6 FORMGEFLECHT darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren, den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren und sich im Impressum oder Fußbereich (Footer) inkl. Verlinkung zu www.formgeflecht.de darstellen, sofern dadurch keine vertraulich zu behandelnden Informationen des Auftraggebers offenbart werden. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen FORMGEFLECHT und Auftraggeber ausgeschlossen werden.

7.7 Die Leistungen und Werke von FORMGEFLECHT dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von FORMGEFLECHT. Alle Schutzvermerke sind unverändert zu übernehmen. Dieses gilt insbesondere auch für alle im Programmcode angebrachten Hinweise.

7.8 Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Bestimmungen wird eine Vertragsstrafe fällig, die FORMGEFLECHT nach billigem Ermessen festsetzen wird und die im Streitfall hinsichtlich ihrer Billigkeit vom zuständigen Landgericht überprüft werden kann. Über den Umfang der Nutzung steht FORMGEFLECHT ein Auskunftsanspruch zu.

7.9 FORMGEFLECHT ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen, unabhängig vom Umfang des übertragenen Nutzungsrechts, ganz oder teilweise zu veröffentlichen, diese bei Wettbewerben einzusetzen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung unentgeltlich zu nutzen.

8. Beanstandungen und Gewährleistung

8.1 Für Mängel der gelieferten Leistungen und Werke haftet FORMGEFLECHT nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Ist das Geschäft für beide Teile ein Handelsgeschäft, so gilt die kaufmännische Rügepflicht des § 377 HGB.

8.2 Im Rahmen jedes Auftrags besteht eine künstlerische Gestaltungsfreiheit. Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

8.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden, sofern sie innerhalb der nach dem Stand der Technik üblichen Toleranzen liegen. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck sowie dem Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Mehr- oder Minderlieferungen bei Druckerzeugnissen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

8.4 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet FORMGEFLECHT nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist FORMGEFLECHT von ihrer Haftung freigestellt, wenn FORMGEFLECHT ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.

9. Haftung

9.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen, haftet FORMGEFLECHT unbeschränkt. Darüber hinaus haftet FORMGEFLECHT uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden.

9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FORMGEFLECHT nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von FORMGEFLECHT gilt.

9.3 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden übernimmt FORMGEFLECHT gegenüber dem Auftraggeber keine Haftung. FORMGEFLECHT tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

9.4 Die Haftung von FORMGEFLECHT für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Datensicherungen durch den Auftraggeber eingetreten wäre, es sei denn, die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.

9.5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch FORMGEFLECHT erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. FORMGEFLECHT ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Auftraggeber stellt FORMGEFLECHT von Ansprüchen Dritter frei, wenn FORMGEFLECHT auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat. Erachtet FORMGEFLECHT für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit FORMGEFLECHT die Kosten hierfür der Auftraggeber. Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist FORMGEFLECHT nicht verantwortlich. Insbesondere ist FORMGEFLECHT nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

9.6 FORMGEFLECHT haftet nicht wegen in den Werbemaßnahmen möglicherweise enthaltenen Sachaussagen in Bezug auf Produkte und Leistungen des Auftraggebers. FORMGEFLECHT haftet auch nicht für design-, urheber- und markenrechtliche Schutz der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

9.7 Sollten Dritte FORMGEFLECHT wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten einer vertragsgegenständlichen Website resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

10. Verwertungsgesellschaften, Künstlersozialkasse

10.1 Urheberrechtliche Ansprüche Dritter, insbesondere wenn sie von Verwertungsgesellschaften verwaltet werden auf besondere Vergütung zur Abgeltung von Urheber- und Leistungsschutzrechten sowie des Rechts am eigenen Bild gehen zulasten des Auftraggebers. FORMGEFLECHT wird den Auftraggeber in Fällen, in denen ein derartiger Anspruch eines Dritten erkennbar wird, rechtzeitig vor Verwendung des Materials in Kenntnis setzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von FORMGEFLECHT verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese FORMGEFLECHT gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

10.2 Der Auftraggeber ist hiermit darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht bei der Rechnung von FORMGEFLECHT in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und verantwortlich. Tritt FORMGEFLECHT wegen dieser Abgabe in Vorlage, ist der Auftraggeber verpflichtet, FORMGEFLECHT diese Kosten gegen Nachweis zu erstatten.

11. Media-Planung und Media-Durchführung

11.1 Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt FORMGEFLECHT nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet FORMGEFLECHT dem Auftraggeber durch diese Leistungen nicht.

11.2 FORMGEFLECHT kann Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung berücksichtigen und diese an den Auftraggeber weitergeben oder diese zur Abdeckung von Leistungen von FORMGEFLECHT im Rahmen dieses Auftrags nutzen.

11.3 Bei umfangreichen Media-Leistungen ist FORMGEFLECHT nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet FORMGEFLECHT nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen FORMGEFLECHT entsteht dadurch nicht.

12. Auftragserteilung an Dritte

12.1 FORMGEFLECHT ist berechtigt, die ihr vertraglich obliegenden Leistungen selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Aufträge an Werbeträger oder zur Produktion von Werbemitteln erteilt FORMGEFLECHT in eigenem Namen, nachdem der Auftraggeber Schaltungs- bzw. Produktionsfreigabe erteilt hat.

12.2 Mit der Freigabe durch den Auftraggeber sind Ansprüche gegen FORMGEFLECHT wegen Funktionsfähigkeit, Texten, Bildern oder Gestaltung der freigegebenen Leistung ausgeschlossen.

12.3 Sofern bei Aufträgen an Werbeträger Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen werden, die Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen aber nicht erfüllt werden, ist der Auftraggeber zur Zahlung der durch den Wegfall der Vergünstigung entstehenden Mehrkosten verpflichtet.

12.4 FORMGEFLECHT tritt dem Auftraggeber sämtliche ihr wegen fehlerhafter, verspäteter oder nicht erfolgter Leistung von Werbeträgern oder Produzenten von Werbemitteln gegen diese zustehenden Ansprüche ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von FORMGEFLECHT zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche gegen diese Dritten Auftragnehmer durchzusetzen.

13. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von FORMGEFLECHT angefertigt werden, verbleiben bei FORMGEFLECHT. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. FORMGEFLECHT schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc..

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, Dudenhofen als Gerichtsstand vereinbart.

14.2 Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen die der Schriftform unterliegen sind durch die Textform gem. § 126 b BGB erfüllt. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist Dudenhofen, es sei denn die Parteien haben im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart.

14.3 Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn es aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

14.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Webhosting

1. Geltungsbereich und Änderungsvorbehalt

1.1 Die Werbeagentur FORMGEFLECHT (im folgenden Provider genannt) erbringt ihre Angebote und Dienstleistungen für den jeweiligen Vertragspartner (im folgenden Kunde genannt) ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Provider ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen am Firmensitz von der Werbeagentur FORMGEFLECHT zur Einsicht bereit. Auf Wunsch sind die AGB in schriftlicher Form vom Provider erhältlich. Zusätzlich sind sie online auf der Homepage des Providers abrufbar. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift oder durch die Onlinebeauftragung im Rahmen eines Webhostingvertrages, das er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Durch seine Unterschrift oder den online erteilten Auftrag (auch per E-Mail) erkennt er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als gültige Vertragsgrundlage an.

1.3 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per Brief oder E-Mail mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen, sofern der Provider die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden ändert. Der Provider weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Änderung mit Ablauf dieses Monats wirksam.

1.4 Durch anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen Provider und dem Kunden treten die entsprechenden Vereinbarungen in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.

2. Leistungen des Providers

2.1 Der Provider verpflichtet sich, die für den Kunden im Vertrag vereinbarten Leistungen in der vereinbarten Qualität und zu den vereinbarten Terminen zu erbringen.

2.2 Der Provider leistet bei Webhostingverträgen technische Unterstützung in Form von E-Mail Support (Hotline). Dieser technische Support ist keine vertragliche Leistungspflicht des Providers. Vielmehr ist eine freiwillige Serviceleistung des Providers auf Gefälligkeitsbasis, den dieser im Rahmen seiner zeitlichen und fachlichen Möglichkeiten zu leisten bereit ist. Der Provider ist bemüht, alle Anfragen binnen 48 Stunden zu beantworten. Ausnahmen gelten beispielsweise bei Krankheit oder Urlaubsabwesenheit. Der Provider verpflichtet sich, auf Zeiträume, in denen keine technische Unterstützung geleistet wird, vorab durch E-Mail oder in sonst geeigneter Form aufmerksam zu machen. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Hotline-Leistungen zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten oder in einer bestimmten Qualität besteht nicht.

2.3 Soweit der Provider kostenlose Leistungen und Dienste erbringt (z.B. kostenlose Einrichtung von E-Mail Adressen), können diese mit einer Ankündigungsfrist von einer Woche eingestellt werden. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.

3. Obliegenheiten des Kunden

3.1 Der Kunde ist für den Inhalt seiner Internet-Seiten selbst Verantwortlich. Er trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die Seiten nicht gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sowie gegen internationale Abkommen oder völkerrechtliche Verträge verstoßen. Ein Verstoß in diesem Sinne liegt insbesondere dann nahe, wenn die Seiten pornographische oder politisch extremistische Informationen oder Angebote beinhalten. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass auch Querverweise (Links) zu Webseiten Dritter mit strafbarem Inhalt eine eigene Strafbarkeit des Setzers des Links begründen können.

3.2 Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. Der Provider behält sich allerdings vor, solchen Drittpräsentationen zu widersprechen, wenn seine eigenen Interessen hiervon berührt werden. Eine solche Interessenkollision besteht vor allem dann, wenn Konkurrenten präsentiert werden sollen. Die Haftung für die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde.

3.3 Der Kunde ist bei juristisch fragwürdigen Inhalten verpflichtet, den Provider umgehend zu informieren. Der Provider ist in einem solchen Falle berechtigt (und nach dem Gesetz verpflichtet), die Veröffentlichung der Seiten über seinen Internet-Server zu unterbinden. Dies geschieht in der Regel durch die Sperrung des Zugangs zu der Internet-Domain des Kunden sowie die fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses. Der Provider ist darüber hinaus berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresentgelts für den Webhostingvertrag zu verlangen.

3.4 Der Kunde stellt den Provider von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf inhaltliche Mängel der Internet- Seite beruhen frei.

3.5 Der Kunde hat den anerkannten Grundsätzen des Datenschutzes Rechnung zu tragen. Der Provider stellt dem Kunden einen Zugang zur Verfügung, mit dem dieser sein Angebot selbst über die Internetleitung speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann (File Transfer Protocol – FTP). Der Provider stellt dem Kunden hierzu einen passwortgeschützten Account zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt oder die Vermutung besteht, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sofern der Kunde seine Seiten selbst erstellt oder von Dritten erstellen lässt, ist er für den Inhalt seiner Seiten allein verantwortlich. Er stellt den Provider im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf inhaltlichen Mängeln des Angebots beruhen, frei.

3.6 Der Kunde stellt dem Provider die E-Mail-Adressen (webmaster@‚ postmaster@ und abuse@) zu dem entsprechenden Domain-Namen zur Verfügung. Diese benötigt der Provider zur Verwaltung und können nicht vom Kunden beansprucht werden.

4. Änderung von Kundendaten

Der Kunde hat dem Provider unverzüglich jede Änderung seines privaten Namens und / oder Firmennamens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner E-Mail-Adresse sowie jede Änderung in seiner Person (z.B. durch Erbfall oder Gesamtrechtsnachfolge) mitzuteilen, sofern diese Daten für die Vertragsdurchführung erforderlich sind. Bei nicht erfolgter Mitteilung ist der Provider nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

5. Haftung

5.1 Für etwaige Schäden haftet der Provider für sich und seine Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung – nur, falls der Provider oder seine Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf Vorsatz oder auf grobe Fahrlässigkeit des Providers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. In diesem Fall ist die Haftung auf die Höhe des Jahresbetrages begrenzt. Dies gilt auch in Bezug auf die Nutzung der Internet-Homepage des Kunden durch ihn oder Dritte.

5.2 Bei technischen Störfällen (z. B. Ausfall der Server-Hardware) gilt die unter § 3 Ziffer (5) genannte Haftungsregelung. Der Kunde verpflichtet sich, von Ihm erkannte Störungen dem Provider unverzüglich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, wird der Provider von jeglicher Haftung frei. Ab einer Ausfallzeit von zusammen mehr als 48 Stunden in einem Kalendermonat werden die Monatsgebühren ohne Rücksicht auf ein Verschulden anteilsmäßig nach Wahl des Providers rückerstattet oder verrechnet. Dies gilt nicht wenn die Ausfallzeit auf einen Umstand beruht, den der Provider nicht zu vertreten hat.

5.3 Für Störungen innerhalb des Internets oder des Kommunikationsnetzes, inklusive deren Ausfall oder deren Überlastung kann der Provider keinesfalls haftbar gemacht werden.

5.4 Der Provider haftet nicht für rechtliche Konsequenzen aus der Registrierung einer Domain. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Registrierung rechtlich geschützter Namen und / oder Kennzeichen rechtlich nachteilige Folgen haben kann.

6. Datensicherung

Alle Verzeichnisse, Datenbanken und E-Mail Postfächer werden von unserem System automatisch ein Mal pro Tag gesichert, für 5 Tage vorgehalten und auf einem anderen Server archiviert. Es obliegt dem Kunden, Sicherheitskopien seiner Daten anzufertigen, die sich auf dem Server des Providers befinden. Der Provider ist nicht verpflichtet, eine Datensicherung durchzuführen. Für Datenverlust, der nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Providers beruht, kann dieser nicht haftbar gemacht werden. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die von Ihm gesicherten Datenbestände an den Provider auf dessen Aufforderung hin unentgeltlich zu Übermitteln.

7. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten und Bestandsdaten des Providers oder einem von diesem beauftragten Dritten während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesonders für Abrechnungszwecke erforderlich ist.

8. Überschreitung des Datentransfervolumens

Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (aus HTTP, FTP und E-Mail) innerhalb eines laufenden Monats die in der technischen Übersicht vorgesehene Höchstmenge übersteigt, wird der Provider den Kunden hierüber informieren. Zusätzlicher Datentransfer wird nach der aktuellen Preisliste des Providers abgerechnet.

9. Kündigung

9.1 Alle vom Provider angebotenen Webhosting-Vertragspakete haben eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr, die sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängert, wenn der eine Teil nicht bis 4 Wochen vor Vertragsende die Kündigung schriftlich dem anderen Teil mitgeteilt hat. Das Recht des Providers zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

9.2 Soweit vom Provider vertragsbedingte Vorleistungen (z.B. vorab zu entrichtende Jahresgebühren an die Domain- Registrierungsbehörden) erbracht wurden, kann der Provider im Falle einer Kündigung durch den Kunden Aufwendungsersatz zur Begleichung dieser Unkosten verlangen. Das Recht des Kunden zur Einrede niedrigerer Aufwendungen und Vergütungen wir dadurch nicht berührt. Bei einer ordentlichen Kündigung des Providers entfällt der Aufwendungsersatzanspruch.

9.3 Bei anhaltendem Zahlungsverzug kann der Provider weitere vertragliche Leistungen ohne nochmalige Ankündigung verweigern und außerdem fristlos Kündigen.

9.4 Der Kunde bleibt auch nach dem Ende der Vertragsbeziehung Inhaber aller beantragten und durch DENIC eG zugeteilten Domainnamen. Er trägt alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit dem zugeteilten Domainnamen.

10. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Naturereignisse usw.), die die Leistung des Providers wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Provider, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Der Provider unterrichtet den Kunden über den Eintritt eines solchen Umstandes.

11. Zahlungsbedingungen für Webhostingverträge

11.1 Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Berechnung für den ersten Monat erfolgt, indem jeder Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet wird.

11.2 Alle Account-Gebühren für Webhostingverträge sind für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im voraus, spätestens am dritten Werktag des jeweiligen Monats, zu entrichten. Sämtliche Rechnungen des Providers sind mit Zugang der Rechnung fällig.

11.3 Einmalige Einrichtungsgebühren können nicht rückerstattet werden. Ist der Kunde mit der Zahlung für gemieteten Webspace in Verzug, so behält sich der Provider nach entsprechender E-Mail-Benachrichtigung das Recht vor, den Zugriff auf den Server innerhalb einer Kalenderwoche ab Zugang der E-Mail bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Für die Sperrung und die Wiederfreistellung des Speicherplatzes können angemessene Entgelte erhoben werden.

11.4 Rückständige Zahlungen sind mit zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Daneben bleibt die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Verzuges, insbesondere die Geltendmachung höherer Zinssätze, vorbehalten.

11.5 Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages (in der Regel ein Betrag, der zwei Monatsentgelten entspricht) oder der Gefährdung der Zahlungsforderung des Providers wegen einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden im Sinne von § 321 BGB ist der Provider berechtigt, sämtliche Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kunden sofort fällig zu stellen.

11.6 Der Provider ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Provider verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt der Provider die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen.

11.7 Alle Zahlungen sind in Euro zu erbringen, zuzüglich der vom Provider abzuführenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

12. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages

12.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Provider und dem Kunden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch in Bezug auf diese Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.

13. Gerichtsstand / Anwendbares Recht / Sonstiges

13.1 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Providers. Der Provider kann seine Ansprüche in jedem Fall auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstands des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Erfüllungsort ist Dudenhofen, Deutschland.

13.2 Der unter § 13 Ziffer (1) Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

13.3 Es gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.4 Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu. Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

13.5 Alle Erklärungen des Providers können auf elektronischem Wege an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für die Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.

13.6 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Auf jeden Fall sind die Parteien verpflichtet, anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine Ersatzklausel zu vereinbaren, die in zulässiger und durchführbarer Weise die Vertragslücke im Sinne des Vertrages schließt.


Stand: September 2023